Beratung und Unterstützung für die
ganze Familie
- individuelle kostenfreie Beratung und Information von Angehörigen zu allen Fragen rund um die Pflege
- kompetente Unterstützung bei der Antragsstellung für die Pflegeversicherung
- Beratungen gemäß § 37 SGB XI (regelmäßige Besuche beim Bezug von Pflegegeld)
Wenn ein Familienmitglied zu einem Pflegefall wird, stellt das die Angehörigen meist vor große Probleme. Die meisten wollen die Menschen, die sie gern haben, nicht in ein Pflegeheim geben, doch oftmals ist es nicht ganz einfach, die Pflege zu Hause zu organisieren.
Da gibt es Arbeitszeiten und andere Verpflichtungen, die eingehalten werden müssen. In manchen Fällen müssen sogar die Räumlichkeiten verändert werden. Es werden Hilfsmittel wie Krankenbetten oder ein Treppenlift gebraucht oder die Wohnung muss barrierefrei umgebaut werden. Dazu kommt die Unsicherheit bei der Pflege und im Umgang mit dem Pflegebedürftigen.
Viele Fragen treten auf, bei denen der Pflegedienst „miteinander oid wern“ Ihnen gern zu Seite steht. Den Mitarbeitern geht es um das Wohl der Pflegebedürftigen als auch um das Wohl der Angehörigen. Hier erhalten Sie umfassende Informationen und ausführliche Beratung zu allen Bereichen der ambulanten Pflege. Nur wenn Sie gut informiert sind, kann dem Pflegebedürftigen gut geholfen werden
Sie erhalten vom Pflegedienst umfangreiche Unterstützung bei der Beantragung des Pflegegrades und bei allen weiteren Anträgen für Hilfsmittel und Ähnlichem bei der Pflegeversicherung oder der Krankenkasse. Aber auch viele ganz praktische Tipps für die richtige medizinische Versorgung geben Ihnen die Pflegeexperten mit auf den Weg. Ob bei der Altenpflege oder bei der Betreuung von behinderten Familienangehörigen, der Pflegedienst steht an Ihrer Seite und Ihre Entlastung ist ihm genauso wichtig wie die gute Pflege der betroffenen Personen.
Sie als Angehörige sollen den geliebten Menschen gut versorgt und sich selbst gut beraten wissen. Das ist der besondere Anspruch Ihres Pflegedienstes aus Passau. Deswegen bietet er Ihnen kostenfreie Beratung und Information zu allen Bereichen der Pflege, kompetente und umfassende Hilfe bei allen Anträgen an die Pflegeversicherung und die Beratung zu den Besuchen beim Bezug von Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Mit dem Pflegedienst haben Sie einen verlässlichen und kompetenten Partner an Ihrer Seite um die Hürden der Pflege zu meistern
Hilfe durch vielfältige Betreuungsleistungen
- Grund- & Behandlungspflege für alle Pflegestufen
- Hauswirtschaftliche Versorgung (Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen, Reinigen des Lebensbereiches...)
- Apothekenservice (Besorgung von Medikamenten, Verbandsmaterial, Sondennahrung...)
- Organisation bzw. Vermittlung von technischen Hilfsmitteln (Pflegebett, Rollstuhl, Gehhilfe...)
- Vermittlung aller für die Pflege relevanten Dienstleistungen (Hausnotruf, Essen auf Rädern, Krankengymnastik, Fußpflege...)
- Vermittlung von individuellen therapeutischen Angeboten wie z.B. Ergotherapie, Logopädie
- Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehörigen wird von der Pflegekasse bezahlt, wir übernehmen dann gerne die stundenweise Betreuung.
- Zusätzliche Betreuungsleistungen z.B. für Demenzkranke, dabei handelt es sich um ergänzende Leistungen für Pflegebedürftige mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf.
Auch wenn die Pflege nahestehender Menschen für die Angehörigen eine Herzensangelegenheit ist, braucht sie doch viel Energie und zehrt an den Kräften der Pflegepersonen. Jeder, der einen anderen Menschen pflegt, braucht von Zeit zu Zeit eine Auszeit, um selber neue Energie zu tanken. Damit dies möglich ist, kommt die Pflegekasse für die sogenannte Verhinderungspflege auf. Das ist eine zeitlich begrenzte Pflege durch einen Pflegedienst und eine große Entlastung für alle Angehörigen. Diese Pflege kann für einige Tage geschehen, sodass die Pflegeperson in den Urlaub fahren kann oder regelmäßig für eine bestimmte Anzahl von Stunden, wodurch es der pflegenden Person möglich ist, weiter zu arbeiten oder anderen Verpflichtungen nachzugehen.
Der Pflegedienst aus Passau berät Sie dazu auf Nachfrage ausführlicher und übernimmt jederzeit die Verhinderungspflege Ihrer Angehörigen. Dann können Sie ganz entspannt Ihre Dinge erledigen und wissen Ihre Lieben in guten und fürsorglichen Händen. Auch bei kurzfristigen Betreuungsengpässen durch Krankheit oder Ähnliches steht Ihnen das Team des Pflegedienstes unterstützend zur Seite.
Die Betreuungsleistungen, die vom Pflegedienst übernommen werden, sind recht vielfältig und unterstützen auf vielen Gebieten.
Dabei richtet sich der Umfang immer nach der Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Als Erstes gehört zu den Leistungen die Grundpflege und die Behandlungspflege für alle Pflegegrade. Die Grundpflege umfasst dabei die Hilfe bei den Tätigkeiten, die zum täglichen Leben dazugehören wie etwa Duschen, Haarwäsche und weitere Körperpflege.
Die Behandlungspflege umfasst die medizinische Versorgung, die in der Regel vom Arzt festgelegt ist.
Als Weiteres gibt es die hauswirtschaftliche Versorgung. Diese umfasst die Hilfe beim Zubereiten von Mahlzeiten, Reinigungsarbeiten in der Wohnung oder das Einkaufen.
Des Weiteren umfassen die Betreuungsleistungen den Apothekenservice und die Organisation von technischen Hilfsmitteln. Das bedeutet, dass sich der Pflegedienst um das Besorgen von Medikamenten, Verbandsmaterial aber auch Pflegebett, Rollator und anderen notwendigen Hilfsmitteln kümmert. Hier ist der Pflegedienst mit seinen Kenntnissen und seiner Erfahrung eine große Hilfe. Gern kümmern sich die Mitarbeiter des Pflegedienstes auch um die Vermittlung von Dienstleistungen, die dem Klienten gut tun und für ihn hilfreich sind.
Dazu gehören Serviceleistungen wie der Hausnotruf, die Krankengymnastik, die Fußpflege oder auch die Teilnahme am Essen auf Rädern. Darüber hinaus werden auch individuelle therapeutische Angebote vermittelt, die dem Pflegebedürftigen Erleichterung verschaffen können. Das kann die Teilnahme an der Ergotherapie oder auch eine logopädische Betreuung sein.
Das Pflegepersonal kann aufgrund seiner Erfahrungen dabei wichtige Hinweise geben. Als Zusatzleistungen gibt es neben der Verhinderungspflege noch Leistungen für Pflegebedürftige mit einem erhöhten Betreuungsbedarf. Über diese Leistungen informieren Sie die Mitarbeiter bei Bedarf gern ausführlich.